Deutschland › Fragen › Leben in der Demokratie
Offizielle Frage Nr. 108Einbürgerungstest
Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …
Richtige Antwort
Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
Warum
Das Wahlrecht bei Bundestagswahlen steht deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren zu (Artikel 38 Grundgesetz). Der bloße Aufenthalt gibt Ausländerinnen und Ausländern kein Wahlrecht bei Bundestagswahlen.
Antwortmöglichkeiten
- Ain der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
- BBürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
- Cseit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
- DBürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.