Schritt für Schritt zum Einbürgerungsantrag
Von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur Online-Antragstellung (Form AN), dazu was sich 2025 bis 2026 geändert hat und was nicht.
Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Englisch.
Bevor Sie beginnen
Lesen Sie den Guide AN, die Leitlinien des Innenministeriums zur Einbürgerung (zuletzt aktualisiert im Juli 2026), auf GOV.UK. Er legt die rechtlichen Anforderungen und fest, wie Sachbearbeitende sie anwenden.
Prüfen Sie Folgendes:
- Den Qualifikationszeitraum: 5 Jahre oder 3 Jahre, wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Partner Brite oder Britin ist.
- Dass Sie am ersten Tag dieses Zeitraums im Vereinigten Königreich waren. Zählen Sie genau 5 (oder 3) Jahre zurück ab dem Tag, an dem das Innenministerium Ihren Antrag erhält.
- Ihre Abwesenheiten: nicht mehr als 450 Tage (oder 270 Tage) im gesamten Zeitraum und nicht mehr als 90 Tage in den letzten 12 Monaten.
- Beim 5-Jahres-Weg, dass Sie ILR oder Settled-Status seit mindestens 12 Monaten haben.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Wenn Ihr Fall kompliziert ist, etwa wegen Vorstrafen, Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht oder langen Abwesenheiten, holen Sie sich Rat von einer zugelassenen Beratungsperson: jemandem, der bei der Immigration Advice Authority (IAA) registriert ist, oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt.
Unterlagen, die Sie in der Regel benötigen
- Ihr Reisepass oder ein anderer Nachweis Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit
- Nachweis Ihres ILR oder Settled-Status (zum Beispiel Ihre eVisa-Daten)
- Ihre Referenznummer für den Life-in-the-UK-Test
- Ihr Englisch-Nachweis (ein SELT auf dem Niveau B1 oder höher oder ein Abschluss), sofern Sie nicht befreit sind
- Wenn Sie als Ehepartner oder eingetragener Partner beantragen, Ihre Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde und den britischen Pass Ihres Partners
- Angaben zu Ihren Abwesenheiten aus dem Vereinigten Königreich. Nutzen Sie Ihre eigenen Unterlagen, etwa E-Mails und Bordkarten.
- Angaben zu Ihren 2 Referenzpersonen
Der Guide AN listet genau auf, was für Sie gilt.
Gebühr und Zahlungsweise
Auf GOV.UK beträgt die Einbürgerungsgebühr für Erwachsene im Oktober 2026 £1.839. Das sind £1.709 für den Antrag und £130 für die Einbürgerungszeremonie. Die Gebühren ändern sich meist jeden April. Prüfen Sie die Gebühr daher auf GOV.UK an dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Wird der Antrag abgelehnt, wird die Gebühr in der Regel nicht erstattet. Stellen Sie also sicher, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie zahlen.
Sie können gegen Aufpreis den Prioritätsservice nutzen, der in der Regel innerhalb von 30 Arbeitstagen eine Entscheidung liefert. Der Superprioritätsservice steht für die Einbürgerung nicht zur Verfügung.
Einreichung, Biometriedaten und Wartezeit
Stellen Sie den Antrag online auf GOV.UK. Online-Anträge gehen am selben Tag ein. Buchen Sie danach Ihren Termin für die Biometriedaten bei einer UKVCAS-Servicestelle. Dort fällt keine Gebühr für die Biometriedaten an. Die Entscheidung kommt in der Regel innerhalb von 6 Monaten, und Sie erfahren, wenn es länger dauert.
Während Sie warten:
- Halten Sie Ihr Aufenthaltsrecht gültig. ILR und Settled-Status gelten als Aufenthaltsrecht.
- Teilen Sie UKVI mit, wenn sich Ihre Umstände ändern, zum Beispiel wenn Sie umziehen, heiraten oder festgenommen werden.
- Sie können gelegentlich aufgefordert werden, zu einem Gespräch zu erscheinen, das Sie ohne Dolmetscher führen müssen.
Was gilt und was nur vorgeschlagen ist (Oktober 2026)
Geltendes Recht:
- Seit Februar 2025 besagt der Guide AN, dass Antragstellende, die illegal eingereist sind oder auf einer gefährlichen Reise ohne die erforderliche Einreisegenehmigung oder ETA angekommen sind, in der Regel abgelehnt werden. Das gilt unabhängig davon, wie lange das zurückliegt, mit einer gewissen Berücksichtigung von Kindern und Opfern von Menschenhandel.
- Neue Gebühren ab dem 8. April 2026, wie oben beschrieben.
- Eine Änderungserklärung zu den Einwanderungsregeln (HC 1691) hebt die Englischanforderung für die Niederlassung (ILR) auf vielen Wegen von B1 auf B2 an, und zwar ab dem 26. März 2027. Das betrifft Niederlassungsanträge. Im Oktober 2026 setzt der Guide AN für die Einbürgerung weiterhin B1 voraus.
Nur vorgeschlagen:
- Die Konsultation zum „verdienten Niederlassungsrecht“ (20. November 2025 bis Februar 2026) schlug vor, die übliche Qualifikationszeit für ILR von 5 auf 10 Jahre zu erhöhen, mit längeren oder kürzeren Zeiträumen je nach Beitrag.
- Laut Konsultation würden Änderungen bei der Einbürgerung neue Primärgesetzgebung erfordern.
- Inhaber des EU-Settled-Status und das Windrush-Programm fallen nicht unter die Reformen beim Niederlassungsrecht.
Im Oktober 2026 haben wir auf GOV.UK keine endgültigen Regeln gefunden, die die 10-Jahres-Grundlage umsetzen. Prüfen Sie GOV.UK für den neuesten Stand.
- GOV.UK – Life in the UK Test (booking, ID, what happens at the test, refunds)
- GOV.UK – Check if you can become a British citizen
- GOV.UK – Apply for citizenship if you have ILR or settled status (eligibility, fee)
- GOV.UK – Apply for citizenship if your spouse is a British citizen
- GOV.UK – Form AN: guidance (Guide AN, July 2026)