Die Englischanforderung
Wer seine Englischkenntnisse für die Einbürgerung nachweisen muss, welche Nachweise gelten und wer befreit ist.
Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Englisch.
Das erforderliche Niveau
Für die Einbürgerung müssen Sie zeigen, dass Sie Englisch (oder Walisisch oder schottisches Gälisch) im Sprechen und Hören mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beherrschen. Dies ist eine eigene Anforderung, getrennt vom Life-in-the-UK-Test, und Sie müssen beide erfüllen.
Nachweise, die gelten
- Ein Secure English Language Test (SELT) auf dem Niveau B1, B2, C1 oder C2 von einem vom Innenministerium anerkannten Anbieter auf der aktuellen GOV.UK-Liste. Nur anerkannte SELTs gelten. GCSEs, A-Levels und NVQs zählen nicht.
- Ein akademischer (nicht berufsbezogener) Abschluss, der auf Englisch gelehrt oder erforscht wurde. Ein Abschluss einer Hochschule im Vereinigten Königreich zählt direkt. Für einen Abschluss von außerhalb des Vereinigten Königreichs brauchen Sie eine Bewertung durch Ecctis, die bestätigt, dass er einem britischen Bachelor oder einem höheren Abschluss gleichwertig ist und auf Englisch gelehrt wurde.
Wenn Sie den falschen Nachweis einreichen, wird Ihr Antrag abgelehnt.
Den Test aus Ihrem ILR-Antrag wiederverwenden
Manche SELTs sind nur 2 Jahre gültig. Für die Einbürgerung können Sie aber weiterhin einen abgelaufenen Nachweis auf dem Niveau B1 oder höher verwenden, wenn er akzeptiert wurde, als Ihnen die Niederlassung gewährt wurde. Es spielt keine Rolle, ob dieser Test nicht mehr auf der aktuellen Liste steht.
Befreiungen
Sie müssen Ihre Englischkenntnisse nicht nachweisen, wenn Sie:
- 65 Jahre oder älter sind
- eine langfristige körperliche oder psychische Erkrankung haben, die Sie daran hindert, was durch einen Arzt auf dem offiziellen Formular bestätigt wird
- Staatsangehörige von Antigua und Barbuda, Australien, den Bahamas, Barbados, Belize, Kanada, Dominica, Grenada, Guyana, Irland (nur für die Einbürgerung), Jamaika, Malta, Neuseeland, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und den Grenadinen, Trinidad und Tobago, den USA oder eines britischen Überseegebiets sind
Aus einem anderen Land zu kommen, in dem Englisch Amtssprache ist, befreit Sie nicht. Wenn Sie aus einem anderen Grund von der Anforderung befreit waren, als Sie ILR erhielten, müssen Sie die Anforderung erfüllen oder die Befreiung erneut geltend machen, wenn Sie die Einbürgerung beantragen.
Änderungen für die Niederlassung
Ab dem 26. März 2027 steigt die Englischanforderung für die Niederlassung (ILR) auf vielen Wegen von B1 auf B2 (Änderungserklärung HC 1691). Wenn Sie noch nicht niedergelassen sind, planen Sie für B2. Im Oktober 2026 setzen GOV.UK und der Guide AN für die Einbürgerung weiterhin B1 voraus.
- GOV.UK – Life in the UK Test (booking, ID, what happens at the test, refunds)
- GOV.UK – Check if you can become a British citizen
- GOV.UK – Apply for citizenship if you have ILR or settled status (eligibility, fee)
- GOV.UK – Apply for citizenship if your spouse is a British citizen
- GOV.UK – Form AN: guidance (Guide AN, July 2026)