Einbürgerung durch Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit einer britischen Staatsbürgerin oder einem britischen Staatsbürger
Wer eine britische Staatsbürgerin oder einen britischen Staatsbürger heiratet, wird dadurch nicht automatisch Brit, bekommt aber einen kürzeren Weg zur Einbürgerung. So funktioniert der 3-Jahres-Weg für Ehepartner und wie er sich vom Standardweg unterscheidet.
Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Englisch.
Heirat macht Sie nicht automatisch zur Britin oder zum Briten
Wenn Sie eine britische Staatsbürgerin oder einen britischen Staatsbürger heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft mit ihr oder ihm eingehen, werden Sie nicht automatisch Brit. Sie müssen trotzdem die Einbürgerung beantragen. Der Unterschied ist, dass Sie den kürzeren Weg nach Section 6(2) des British Nationality Act 1981 nehmen können, der 3 Jahre Aufenthalt verlangt und keine 12-monatige Wartezeit nach der Niederlassung kennt.
Bei der Antragstellung müssen Sie 18 Jahre oder älter sein und mit einer britischen Staatsbürgerin oder einem britischen Staatsbürger verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. GOV.UK sagt, dass Sie diesen Weg nicht nutzen können, wenn Ihr Partner verstorben ist. Prüfen Sie in diesem Fall den Standardweg unter https://www.gov.uk/apply-citizenship-indefinite-leave-to-remain.
Die Voraussetzungen
GOV.UK nennt für den Weg über Ehe oder eingetragene Partnerschaft folgende Voraussetzungen:
- Sie haben mindestens 3 Jahre im Vereinigten Königreich gelebt, bevor Sie den Antrag stellen.
- Sie haben unbefristetes Aufenthaltsrecht (ILR), unbefristete Einreiseerlaubnis (Indefinite Leave to Enter) oder Settled-Status. Manche EU-, norwegischen, isländischen und liechtensteinischen Staatsangehörigen mit Pre-Settled-Status können ebenfalls qualifiziert sein.
- Sie waren in diesen 3 Jahren nicht länger als 270 Tage außerhalb des Vereinigten Königreichs und in den letzten 12 Monaten nicht länger als 90 Tage.
- Sie waren genau 3 Jahre bevor das Innenministerium Ihren Antrag erhält körperlich im Vereinigten Königreich.
- Sie haben in den 3 Jahren keine Einwanderungsgesetze verletzt.
- Sie erfüllen die Englischanforderung (B1 oder höher, sofern Sie nicht befreit sind), haben den Life-in-the-UK-Test bestanden (sofern Sie nicht befreit sind) und haben einen guten Charakter.
- Sie haben 2 Referenzpersonen, die die Regeln des Guide AN erfüllen.
Der Unterschied zum Standardweg über 5 Jahre
- Die Aufenthaltsdauer beträgt 3 Jahre statt 5.
- Sie können sich bewerben, sobald Sie ILR oder Settled-Status haben. Es gibt keine 12-monatige Wartezeit, aber Sie müssen am Tag der Antragstellung frei von zeitlichen Einwanderungsbeschränkungen sein.
- Die Grenze für Abwesenheiten liegt über den gesamten Zeitraum bei 270 Tagen statt 450. Die Grenze von 90 Tagen für die letzten 12 Monate bleibt gleich.
- Sie müssen nicht nachweisen, dass Sie das Vereinigte Königreich als Ihren Hauptwohnsitz behalten wollen. Diese Anforderung gilt nur für den Standardweg.
- Die Gebühr ist dieselbe: £1.839 im Oktober 2026 (£1.709 für den Antrag plus £130 für die Zeremonie).
- Die Anforderungen zu Englisch, zum Life-in-the-UK-Test und zum guten Charakter sind dieselben.
Es gibt keine Mindestdauer der Ehe für diesen Weg. Entscheidend sind 3 Jahre Aufenthalt und der Settled-Status.
Wenn Sie über ein Partnervisum eingereist sind
Viele Menschen kommen mit einem Partner- (Familien-)Visum ins Vereinigte Königreich und erhalten nach 5 Jahren auf diesem Weg ILR. Bis dahin haben sie in der Regel mehr als 3 Jahre im Vereinigten Königreich gelebt, sodass sie sofort die Einbürgerung beantragen können.
Bevor Sie das tun, prüfen Sie:
- Ihre Abwesenheiten in den 3 Jahren vor dem Datum Ihrer Antragstellung und in den letzten 12 Monaten
- dass Sie genau 3 Jahre vor Ihrer Antragstellung im Vereinigten Königreich waren
- dass Sie Ihre Referenznummer für den Life-in-the-UK-Test haben. Wenn Sie den Test für ILR bestanden haben, legen Sie ihn nicht noch einmal ab.
Wenn Ihr Partner im Ausland für die Regierung des Vereinigten Königreichs oder eine eng verbundene Organisation arbeitet, sind Sie laut GOV.UK möglicherweise von den Aufenthaltsanforderungen befreit. Der Guide AN erklärt die Bedingungen.
Unterlagen für diesen Weg
Zusätzlich zu den Unterlagen, die alle benötigen (Identitätsnachweis, Nachweis des Settled-Status, Referenznummer des Life-in-the-UK-Tests, Englischnachweis und Referenzpersonen), brauchen Sie in der Regel:
- Ihre Heiratsurkunde oder Urkunde über die eingetragene Partnerschaft
- den britischen Pass Ihres Partners oder einen anderen Nachweis, dass er oder sie britische Staatsbürgerin bzw. britischer Staatsbürger ist
Der Guide AN nennt die genauen Nachweise. Online-Antragstellende können Dokumente in der Regel hochladen oder beim Termin für die Biometriedaten einscannen lassen.
Häufige Fehler
- Vor der Niederlassung beantragen. Ein Partnervisum reicht nicht: Sie brauchen ILR, Settled-Status oder unbefristete Einreiseerlaubnis.
- Ab dem Hochzeitsdatum zählen. Die 3 Jahre beziehen sich darauf, wo Sie gelebt haben, nicht darauf, wie lange Sie verheiratet sind.
- Kurze Reisen vergessen. Kleine Reisen summieren sich schnell auf die Grenze von 270 Tagen.
- Annehmen, dass die Ehe von dem Life-in-the-UK-Test oder der Englischanforderung befreit. Das ist nicht der Fall.
Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Lesen Sie vor der Antragstellung die GOV.UK-Seite unter https://www.gov.uk/apply-citizenship-spouse und den Guide AN.
- GOV.UK – Life in the UK Test (booking, ID, what happens at the test, refunds)
- GOV.UK – Check if you can become a British citizen
- GOV.UK – Apply for citizenship if you have ILR or settled status (eligibility, fee)
- GOV.UK – Apply for citizenship if your spouse is a British citizen
- GOV.UK – Form AN: guidance (Guide AN, July 2026)