Abwesenheiten: Die 450-Tage- und 90-Tage-Regel erklärt

Wie das Innenministerium die Zeit außerhalb des Vereinigten Königreichs für die Einbürgerung zählt, welche Grenzen auf jedem Weg gelten und wann Sachbearbeitende Ermessen ausüben können, auf Grundlage des Guide AN (Juli 2026).

Geprüft anhand von UK Visas and Immigration (Home Office) · Okt. 20263 Min. Lesezeit

Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Englisch.

Die üblichen Grenzen

Für die Einbürgerung dürfen Sie während Ihres Qualifikationszeitraums nicht zu lange außerhalb des Vereinigten Königreichs gewesen sein:

  • Standardweg (5 Jahre): nicht mehr als 450 Tage außerhalb des Vereinigten Königreichs in den 5 Jahren vor dem Eingang Ihres Antrags beim Innenministerium und nicht mehr als 90 Tage in den letzten 12 Monaten.
  • Ehepartner oder eingetragener Partner einer britischen Staatsbürgerin oder eines britischen Staatsbürgers (3 Jahre): nicht mehr als 270 Tage in den 3 Jahren und nicht mehr als 90 Tage in den letzten 12 Monaten.

Es gibt eine eigene Regel zum ersten Tag: Sie müssen genau 5 Jahre (oder 3 Jahre) bevor das Innenministerium Ihren Antrag erhält körperlich im Vereinigten Königreich gewesen sein.

Wie die Tage gezählt werden

  • Zählen Sie ab dem Tag, an dem das Innenministerium Ihren Antrag erhält. Ein Online-Antrag gilt als an dem Tag eingegangen, an dem Sie ihn absenden.
  • Der Guide AN sagt, dass nur ganze Tage der Abwesenheit zählen. Die Tage, an denen Sie ausreisen und wieder einreisen, zählen nicht als Abwesenheit. Wenn Sie zum Beispiel am 22. September ausreisen und am 23. September zurückkehren, gilt das nicht als Abwesenheit.
  • Addieren Sie jede Reise, auch kurze Urlaube und Geschäftsreisen.

Bewahren Sie eigene Aufzeichnungen auf, etwa Stempel im Reisepass, Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Unterlagen zu dienstlichen Reisen. Ihr Antrag fragt nach Ihren Abwesenheiten, und unrichtige Angaben können Zweifel an Ihrer Ehrlichkeit wecken. Das gehört zur Anforderung des guten Charakters.

Ermessen über den gesamten Qualifikationszeitraum

Der Guide AN erklärt, wann Sachbearbeitende Abwesenheiten über der üblichen Grenze unberücksichtigt lassen können:

  • 5-Jahres-Weg: Abwesenheiten von bis zu 480 Tagen werden in der Regel nicht berücksichtigt. Bis zu 900 Tage dürfen nur berücksichtigt werden, wenn Sie alle anderen Anforderungen erfüllen und Ihr Zuhause, Ihre Familie und einen wesentlichen Teil Ihres Vermögens im Vereinigten Königreich haben.
  • 3-Jahres-Weg: Abwesenheiten von bis zu 300 Tagen werden in der Regel nicht berücksichtigt, und bis zu 540 Tage unter denselben Bedingungen.

Bei größeren Überschreitungen erwartet der Guide AN außerdem einen längeren jüngsten Aufenthalt. Beim 5-Jahres-Weg erwartet er, dass Sie bei Abwesenheiten von bis zu 730 Tagen in den letzten 7 Jahren im Vereinigten Königreich gelebt haben, und bei mehr als 730 Tagen in den letzten 8 Jahren. Beim 3-Jahres-Weg lauten die Werte 4 Jahre (Abwesenheiten bis 450 Tage) und 5 Jahre (mehr als 450 Tage). Dies gilt nicht, wenn die Abwesenheiten aus einem der unten genannten Gründe erfolgten.

Der Guide AN sagt, dass Abwesenheiten über 900 Tage (540 Tage beim 3-Jahres-Weg) nur sehr selten unberücksichtigt bleiben.

Ermessen über die letzten 12 Monate

Für die letzten 12 Monate liegt die übliche Grenze auf beiden Wegen bei 90 Tagen:

  • Bis zu 100 Tage werden in der Regel nicht berücksichtigt.
  • 101 bis 179 Tage können unberücksichtigt bleiben, wenn Sie alle anderen Anforderungen erfüllen und Ihre Bindungen an das Vereinigte Königreich durch Familie, ein Zuhause und einen wesentlichen Teil Ihres Vermögens nachgewiesen haben. Dies kann auch gelten, wenn nicht alle anderen Anforderungen erfüllt sind, sofern diese Bindungen nachgewiesen sind und die Abwesenheit wegen Kronendienst oder zwingender beruflicher oder persönlicher Gründe erfolgte.
  • Abwesenheiten von mehr als 180 Tagen in den letzten 12 Monaten werden nur unter außergewöhnlichen Umständen unberücksichtigt gelassen.

Gründe, die überschüssige Abwesenheiten rechtfertigen können

Der Guide AN bittet Sie zu erklären, wenn Ihre Abwesenheiten auf Folgendes zurückgehen:

  • einen Auslandseinsatz im Kronendienst oder in einem anerkannten Dienst
  • eine unvermeidbare Folge der Art Ihrer Arbeit, zum Beispiel einen Beruf, der regelmäßige Reisen von einer Basis im Vereinigten Königreich aus erfordert
  • außergewöhnliche oder zwingende berufliche oder persönliche Gründe, etwa die Pflege eines schwer kranken Angehörigen
  • die Unmöglichkeit, wegen einer weltweiten Pandemie ins Vereinigte Königreich zurückzukehren

Legen Sie Nachweise vor, etwa Schreiben von Arbeitgebern oder medizinische Unterlagen. Ermessen ist nicht garantiert, und die Gebühr wird bei einer Ablehnung in der Regel nicht erstattet.

Wenn Sie über der Grenze liegen

  • Oft ist es am einfachsten zu warten. Da der Qualifikationszeitraum ab dem Datum des Antrags zurückgerechnet wird, fallen ältere Reisen irgendwann aus dem Zeitfenster.
  • Unternehmen Sie während der Wartezeit auf eine Entscheidung nach Möglichkeit keine langen Reisen. Der Guide AN sagt, dass die Absicht, einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Monaten im Ausland zu verbringen, auf dem Standardweg in der Regel zur Ablehnung führt, mit wenigen Ausnahmen.
  • Denken Sie an die separate Regel zur Niederlassung: GOV.UK sagt, dass ILR nach mehr als 2 Jahren außerhalb des Vereinigten Königreichs verloren gehen kann (5 Jahre bei EU-Settled-Status, 4 Jahre für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen).

Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Wenn Ihre Abwesenheiten deutlich über den Grenzen liegen, sprechen Sie vor der Zahlung der Gebühr mit einer zugelassenen Einwanderungsberatung.

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen aus offiziellen Quellen. Regeln ändern sich — klären Sie Ihre eigene Situation bitte mit UK Visas and Immigration (Home Office).