Einbürgerung nach der Reform 2024: Wer berechtigt ist
Was die Reform vom Juni 2024 geändert hat, was die Änderung vom Oktober 2025 zurückgenommen hat und welche Voraussetzungen heute gelten.
Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Deutsch.
Was sich am 27. Juni 2024 geändert hat
Das modernisierte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht (Staatsangehörigkeitsgesetz, StAG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen waren:
- Die Mindestaufenthaltsdauer wurde von acht auf fünf Jahre gesenkt.
- Mehrstaatigkeit ist grundsätzlich erlaubt, sowohl für neue Staatsbürger als auch für Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben.
- Kinder, die in Deutschland von ausländischen Eltern geboren werden, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat.
- Ehemalige Gastarbeiter benötigen nur gesprochenes Deutsch und müssen den Test nicht mehr ablegen.
- Für Lebensunterhalt, Polygamie, Gleichberechtigung sowie antisemitische oder rassistische Handlungen gelten strengere Regeln.
Der Dreijahresweg existiert nicht mehr
Die Reform von 2024 hatte einen Dreijahresweg für Antragstellende mit „besonderen Integrationsleistungen“ und Deutsch auf Niveau C1 eingeführt. Der Bundestag hat ihn im Oktober 2025 wieder abgeschafft: Der Bundestag stimmte am 8. Oktober 2025 ab, das Gesetz wurde am 27. Oktober 2025 verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 256) und trat am 30. Oktober 2025 in Kraft. Seitdem gelten wieder allgemein fünf Jahre als Mindestdauer. Veröffentlichte Berichte besagen, dass das Gesetz keinen Übergangsschutz für noch laufende Anträge enthält. Wenn Sie nach der Dreijahresregel beantragt haben, fragen Sie Ihre Behörde, wie Ihr Fall behandelt wird.
Die heutigen Kernvoraussetzungen
In der Regel benötigen Sie alle folgenden Voraussetzungen (§ 10 StAG):
- Fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder ein geeigneter Aufenthaltstitel
- Lebensunterhalt ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe, mit einigen Ausnahmen
- Keine relevanten Vorstrafen
- Deutsch auf Niveau B1
- Kenntnis der Rechts- und Gesellschaftsordnung, in der Regel durch das Bestehen des Einbürgerungstests
- Das Bekenntnis (Bekenntnis) zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Loyalitätserklärung
Wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, kann in manchen Fällen trotzdem eine Ermessenseinbürgerung möglich sein. Ihre örtliche Behörde kann Sie beraten.
Bekenntnis, historische Verantwortung und Antisemitismus
Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen. Seit der Reform müssen Sie außerdem die besondere historische Verantwortung Deutschlands für das NS-Regime und dessen Folgen anerkennen, insbesondere den Schutz jüdischen Lebens, das friedliche Zusammenleben der Völker und das Verbot von Angriffskriegen.
Das Gesetz stellt nun ausdrücklich klar, dass antisemitische, rassistische oder anderweitig menschenverachtende Handlungen mit der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde unvereinbar sind und die freiheitliche demokratische Grundordnung verletzen. Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Ihr Bekenntnis nicht wahr ist. Eine Verurteilung wegen einer Tat mit antisemitischem, rassistischem oder anderweitig menschenverachtendem Motiv wird nie als unbeachtliche Bagatelle behandelt. Der Fragenkatalog enthält außerdem Fragen zum jüdischen Leben und zur Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel.
Regeln zum Strafregister
Geringfügige Verurteilungen bleiben in der Regel unberücksichtigt, zum Beispiel Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen oder eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten nach Ablauf der Bewährungszeit. Mehrere geringfügige Strafen können zusammengerechnet werden. Strafen, die knapp über diesen Grenzen liegen, werden im Einzelfall entschieden. Läuft ein Ermittlungsverfahren, wird die Einbürgerung zurückgestellt. Auch Verurteilungen im Ausland zählen und müssen im Antrag angegeben werden.
Ehepartner, Kinder und besondere Gruppen
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder können in der Regel zusammen mit der Hauptperson eingebürgert werden, teilweise mit kürzerem Aufenthalt. Ab 16 Jahren können Sie selbst einen Antrag stellen; für jüngere Kinder stellen die Eltern den Antrag. Ehemalige Gastarbeiter, die aufgrund von Anwerbeabkommen bis 1974 nach Westdeutschland kamen, oder Vertragsarbeitskräfte der DDR bis 1990 haben erleichterte Sprachregeln und keine Testpflicht. Ehepartner, die ihnen kurz danach nachzogen, erhalten dieselben erleichterten Regeln. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Für Ihren eigenen Fall wenden Sie sich an Ihre Einbürgerungsbehörde oder an eine anerkannte Beratungsstelle wie die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE).
- BAMF: Einbürgerung (test format, fees, requirements, exemptions)
- BAMF: Gesamtfragenkatalog 'Leben in Deutschland' / Einbürgerungstest (Stand 07.05.2025)
- BAMF: Integrationskurs Abschlussprüfung (DTZ, 'Leben in Deutschland' 15/17 of 33)
- Einbürgerungstestverordnung (EinbTestV) § 1
- EinbTestV Anlage 2: Rahmencurriculum (topic modules)