Alte Staatsangehörigkeit verlieren oder behalten nach Juni 2024

Deutschland verlangt nicht mehr, dass Sie Ihre Staatsangehörigkeit aufgeben, aber Ihr anderes Land kann sie Ihnen trotzdem noch entziehen. Wie Sie vor der Antragstellung prüfen und was ehemalige Deutsche wissen müssen.

Geprüft anhand von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Einbürgerung · Okt. 20262 Min. Lesezeit

Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Deutsch.

Die deutsche Seite: keine Aufgabe erforderlich

Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt das deutsche Recht grundsätzlich mehrere Staatsangehörigkeiten. Bei der Einbürgerung verlangt die Einbürgerungsbehörde nicht mehr, dass Sie zuerst Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, daher ist das frühere zweistufige Verfahren (eine bedingte Einbürgerungszusicherung, danach der Nachweis der Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit) in der Regel nicht mehr nötig. Dies gilt für jede Staatsangehörigkeit.

Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben, behalten jetzt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit. Die alte Regel zum automatischen Verlust (§ 25 StAG) wurde aufgehoben, und eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich.

Die Seite Ihres anderen Landes: vor der Antragstellung prüfen

Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, hängt allein vom Recht dieses Landes ab. Grob gesagt fallen Länder in drei Gruppen:

  • Länder, die die doppelte Staatsangehörigkeit ohne Bedingungen erlauben; für Sie ändert sich nichts
  • Länder, in denen Sie die Staatsangehörigkeit automatisch verlieren, wenn Sie freiwillig eine andere erwerben, zum Beispiel Indien, China und Japan
  • Länder, in denen der Verlust eintritt, sofern Sie nicht vorab eine Genehmigung erhalten, oder mit Ausnahmen; Österreich und die Niederlande sind Beispiele mit solchen Regeln

Regeln ändern sich, und Einzelheiten (Alter, Geburtsort, Heirat, Ausnahmen) sind wichtig. Klären Sie dies mit der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Landes oder mit der dortigen amtlichen Staatsangehörigkeitsbehörde, bevor Sie den Antrag stellen, nicht erst nachdem Sie die deutsche Urkunde erhalten haben.

Was Sie vor der Antragstellung prüfen sollten

  • Beendet der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit meine bisherige automatisch, und ab welchem Datum?
  • Benötige ich vorab eine Genehmigung, um sie zu behalten?
  • Muss ich die neue Staatsangehörigkeit melden oder meinen Pass abgeben?
  • Verliere ich Rechte, die an die Staatsangehörigkeit gebunden sind, wie Eigentums- oder Grundstücksbesitz, Erbrecht, Aufenthalts- oder Wahlrecht?
  • Gibt es Wehrpflichten?
  • Gibt es einen Status für ehemalige Staatsangehörige (zum Beispiel die Overseas Citizenship of India), den ich beantragen sollte?

Ehemalige Deutsche, die die Staatsangehörigkeit vor Juni 2024 verloren haben

Die Aufhebung von § 25 StAG wirkt nicht rückwirkend. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 27. Juni 2024 verloren haben, weil Sie eine ausländische ohne Beibehaltungsgenehmigung erworben haben, sind Sie nicht automatisch wieder Deutsche bzw. Deutscher.

  • Wenn Sie in Deutschland leben, können Sie auf normalem Weg eine Einbürgerung beantragen
  • Wenn Sie im Ausland leben, ist eine Wiedereinbürgerung nach § 13 StAG möglich. Sie wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln entschieden, liegt im Ermessen und setzt unter anderem ein öffentliches Interesse, Bindungen an Deutschland, Deutschkenntnisse und die Fähigkeit zum Lebensunterhalt voraus

Gesondert haben Menschen, die zwischen 1933 und 1945 vom NS-Regime verfolgt wurden, und ihre Nachkommen nach Artikel 116 Abs. 2 des Grundgesetzes und § 15 StAG ein Recht auf (Wieder-)Einbürgerung, kostenfrei.

Wie die deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin verloren gehen kann

Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist heute selten. Das Gesetz (§ 17 StAG) nennt:

  • Verzicht, der nur möglich ist, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen
  • Freiwilliger Eintritt in die Streitkräfte eines anderen Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie ebenfalls besitzen, ohne Genehmigung des Bundesministeriums der Verteidigung (mit Ausnahmen, zum Beispiel wenn ein Vertrag dies erlaubt), oder die Teilnahme an Kampfhandlungen für eine terroristische Vereinigung im Ausland; dies gilt nicht für Minderjährige oder wenn Sie dadurch staatenlos würden
  • Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung, zum Beispiel einer, die durch falsche Angaben erlangt wurde

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren eigenen Fall mit Ihrer Einbürgerungsbehörde und den Behörden Ihres anderen Landes.

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen aus offiziellen Quellen. Regeln ändern sich — klären Sie Ihre eigene Situation bitte mit Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Einbürgerung.