Deutsch B1 für die Einbürgerung

Was B1 bedeutet, welche Zertifikate üblich sind, welche Ausnahmen gelten und wie Sie sich auf Deutsch im Test und bei der Behörde vorbereiten.

Geprüft anhand von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Einbürgerung · Okt. 20262 Min. Lesezeit

Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Deutsch.

Was B1 bedeutet

B1 ist die Stufe „selbstständige Sprachverwendung“ des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER). Auf B1 können Sie die Hauptpunkte klarer Standardsprache zu vertrauten Themen verstehen, die meisten Alltagssituationen bewältigen, einen einfachen zusammenhängenden Text wie einen kurzen Brief oder eine E-Mail schreiben und Erfahrungen, Pläne und Gründe beschreiben. Für die Einbürgerung verlangt das Gesetz, dass Sie die Anforderungen eines B1-Sprachtests erfüllen (§ 10 Abs. 4 StAG).

Übliche Nachweise

  • Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit dem Gesamtergebnis B1, meist am Ende eines Integrationskurses abgelegt
  • Das Zertifikat Integrationskurs (DTZ auf B1 plus ein bestandener Test „Leben in Deutschland“)
  • Andere anerkannte B1-Zertifikate (oder höhere) etablierter Prüfungsanbieter
  • In vielen Fällen deutsche Schul-, Berufs- oder Hochschulabschlüsse

Die Behörden entscheiden, welche Nachweise sie akzeptieren. Klären Sie daher mit Ihrer Einbürgerungsbehörde, bevor Sie eine Prüfung buchen.

Wie der DTZ bewertet wird

Der DTZ hat einen schriftlichen Teil von etwa 100 Minuten (Hören, Lesen und ein kurzer Brief) und einen mündlichen Teil von etwa 15 Minuten. Das Zertifikat weist insgesamt A2 oder B1 aus. Um insgesamt B1 zu erreichen, benötigen Sie B1 im Sprechen und in mindestens einem der beiden anderen Bereiche (Hören und Lesen oder Schreiben). Das Sprechen ist daher unverzichtbar; üben Sie es ebenso intensiv wie das Lesen.

Ausnahmen

  • Kinder unter 16 Jahren benötigen nur altersgemäßes Deutsch
  • Ehemalige Gastarbeiter, Vertragsarbeitskräfte in der früheren DDR und Ehepartner, die ihnen kurz danach nachzogen, benötigen nur gesprochenes Alltagsdeutsch
  • In Härtefällen, in denen jemand ernsthafte und dauerhafte Anstrengungen unternommen hat, aber B1 nicht erreichen kann, kann die Anforderung auf gesprochenes Deutsch beschränkt werden
  • Personen, die die Anforderung wegen Krankheit, Behinderung oder Alters nicht erfüllen können, sind befreit

Deutsch bei der Einbürgerungsbehörde

Auch mit einem Zertifikat finden Ihre Termine bei der Behörde auf Deutsch statt. Rechnen Sie mit einfachen Fragen zu Ihrem Aufenthalt, Ihrer Arbeit, Ihrer Familie und Ihren Gründen für den Antrag, und seien Sie bereit, in eigenen Worten zu erklären, was Sie im Bekenntnis unterschreiben. Üben Sie kurze, klare Antworten in vollständigen Sätzen. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie: „Können Sie das bitte wiederholen?“ oder „Können Sie das bitte langsamer sagen?“ Nachfragen ist normal und wird Ihnen nicht angelastet.

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen aus offiziellen Quellen. Regeln ändern sich — klären Sie Ihre eigene Situation bitte mit Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Einbürgerung.