Doppelte Staatsbürgerschaft erklärt
Seit Juni 2024 ist in Deutschland grundsätzlich mehrere Staatsangehörigkeit möglich. Hier steht, was das praktisch bedeutet und was es nicht garantiert.
Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Deutsch.
Die Grundregel seit dem 27. Juni 2024
Deutschland verlangt bei der Einbürgerung grundsätzlich nicht mehr, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Mehrstaatigkeit (Mehrstaatigkeit) ist nun grundsätzlich erlaubt. Dies gilt für alle Staatsangehörigkeiten, nicht nur für EU- und Schweizer Staatsbürger, die ihre Staatsangehörigkeit bereits zuvor behalten konnten.
Das Recht Ihres anderen Landes gilt weiterhin
Das deutsche Recht entscheidet nur über die deutsche Staatsangehörigkeit. Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, hängt vom Recht dieses Landes ab. Manche Länder entziehen die Staatsangehörigkeit automatisch, wenn ein Staatsbürger freiwillig eine andere annimmt, manche verlangen eine Genehmigung, und manche schränken die Rechte von Doppelstaatlern ein. Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Landes, besonders wenn Eigentum, Erbschaft oder Wehrpflicht an Ihre Staatsangehörigkeit gebunden sind.
Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit annehmen
Die alte Regel, nach der Deutsche bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag automatisch die deutsche verloren (frühere Fassung des § 25 StAG), wurde aufgehoben. Deutsche, die im Ausland leben, benötigen für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung anderswo keine „Beibehaltungsgenehmigung“ mehr.
In Deutschland geborene Kinder
Ein Kind, das in Deutschland von ausländischen Eltern geboren wird, wird mit der Geburt Deutsche bzw. Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland lebt und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat. Diese Kinder können auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten. Die frühere „Optionspflicht“, die einige von ihnen als junge Erwachsene zur Wahl einer Staatsangehörigkeit verpflichtete, gilt nicht mehr.
Praktische Hinweise für Doppelstaatler
- In Deutschland werden Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger behandelt; Sie sollten mit Ihrem deutschen Reisepass oder Personalausweis ein- und ausreisen.
- In Ihrem anderen Heimatland ist die konsularische Hilfe Deutschlands möglicherweise eingeschränkt.
- Wahlrecht, Steuern und Wehrpflicht richten sich jeweils nach dem Recht des betreffenden Landes.
- Halten Sie beide Reisepässe gültig und melden Sie Namens- und Personenstandsänderungen in beiden Ländern.
- BAMF: Einbürgerung (test format, fees, requirements, exemptions)
- BAMF: Gesamtfragenkatalog 'Leben in Deutschland' / Einbürgerungstest (Stand 07.05.2025)
- BAMF: Integrationskurs Abschlussprüfung (DTZ, 'Leben in Deutschland' 15/17 of 33)
- Einbürgerungstestverordnung (EinbTestV) § 1
- EinbTestV Anlage 2: Rahmencurriculum (topic modules)