Nachweis von Deutsch B1: anerkannte Zertifikate

Welche Zertifikate und Abschlüsse Einbürgerungsbehörden in der Regel als Nachweis für Deutsch B1 akzeptieren, welche eine Prüfung ersetzen und wie Sie die falsche Prüfung vermeiden.

Geprüft anhand von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Einbürgerung · Okt. 20262 Min. Lesezeit

Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Deutsch.

Was das Gesetz verlangt

Für die Einbürgerung benötigen Sie „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 StAG). Das Gesetz definiert dies als Erfüllung der Anforderungen der Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, im Sprechen und im Schreiben (§ 10 Abs. 4 StAG). In der Praxis verlangt die Behörde ein Dokument, das B1 oder höher ausweist.

Üblicherweise anerkannte Zertifikate

  • Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit dem Gesamtergebnis B1, die Prüfung am Ende des Integrationskurses
  • Zertifikat Integrationskurs (DTZ auf B1 plus ein bestandener Test „Leben in Deutschland“)
  • telc Deutsch B1 / Zertifikat Deutsch
  • Goethe-Zertifikat B1
  • ÖSD-Zertifikat B1
  • Zertifikate höherer Stufe (B2, C1, C2) dieser Anbieter sowie andere anerkannte Prüfungen wie TestDaF oder DSH, da sie mehr als B1 nachweisen

Nicht jede Behörde akzeptiert jeden Anbieter in gleicher Weise, und manche akzeptieren nur Zertifikate von zugelassenen Prüfungszentren. Klären Sie daher immer mit Ihrer Einbürgerungsbehörde, bevor Sie eine Prüfung bezahlen.

Abschlüsse, die eine Prüfung ersetzen können

Kommunale Informationsblätter (zum Beispiel aus Karlsruhe, Stand August 2024) nennen Fälle, in denen Sie in der Regel keine gesonderte Sprachprüfung benötigen:

  • Sie haben vier Jahre erfolgreich eine deutschsprachige Schule besucht (jährliche Versetzung in die nächste Klasse)
  • Sie haben einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen oder höheren deutschen Schulabschluss erworben
  • Sie wurden in die Klasse 10 einer deutschsprachigen weiterführenden Schule versetzt (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)
  • Sie haben einen deutschsprachigen Studiengang an einer deutschen Universität oder Fachhochschule oder eine deutsche berufliche Ausbildung (Berufsausbildung) erfolgreich abgeschlossen
  • Sie besitzen bereits ein B1-Zertifikat oder ein gleichwertiges aus früherer Zeit und haben die Sprachkenntnisse weiterhin

Legen Sie das entsprechende Zertifikat oder Zeugnis als Nachweis vor.

Ausnahmen und verringerte Anforderungen

  • Kinder unter 16 Jahren benötigen nur altersgemäßes Deutsch, meist nachgewiesen durch ihr letztes Schulzeugnis
  • Personen, die B1 wegen Krankheit, Behinderung oder Alters nicht erreichen können, sind befreit
  • Ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeitskräfte der DDR sowie Ehepartner, die ihnen kurz danach nachzogen, benötigen nur gesprochenes Alltagsdeutsch
  • In Härtefällen, in denen jemand ernsthafte und dauerhafte Anstrengungen unternommen hat, kann die Anforderung auf gesprochenes Deutsch beschränkt werden

Praktische Tipps

  • Achten Sie auf das Gesamtniveau im Zertifikat, nicht nur auf ein Teilergebnis. Ein DTZ zählt nur als B1, wenn das Gesamtergebnis B1 lautet
  • Viele Behörden setzen kein Ablaufdatum, manche verlangen jedoch einen aktuellen Nachweis, wenn ein Zertifikat sehr alt ist; fragen Sie nach
  • Bringen Sie das Original und eine Kopie zu Ihrem Termin mit
  • Wenn Sie kurz vor B1 stehen, sind Vorbereitungskurse, die mit der Prüfung enden, oft schneller als Selbststudium

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ihre Einbürgerungsbehörde entscheidet, welchen Nachweis sie akzeptiert.

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen aus offiziellen Quellen. Regeln ändern sich — klären Sie Ihre eigene Situation bitte mit Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Einbürgerung.