Unterlagen für Ihren Antrag
Eine praktische Checkliste dessen, was Einbürgerungsbehörden in der Regel verlangen, und Tipps für eine reibungslose Einreichung.
Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Deutsch.
Beginnen Sie bei Ihrer örtlichen Behörde
Die Einbürgerung wird von der Einbürgerungsbehörde (auch Staatsangehörigkeitsbehörde genannt) Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises bearbeitet, nicht vom BAMF. Jede Behörde veröffentlicht eigene Checklisten und Formulare, und viele bieten inzwischen Online-Anträge an. Folgen Sie immer der Liste Ihrer Behörde. Die folgenden Punkte bieten nur einen typischen Überblick.
Identität und Aufenthalt
- Gültiger Reisepass (oder anderer Nachweis von Identität und Staatsangehörigkeit)
- Aktueller Aufenthaltstitel oder Karte für die Niederlassungserlaubnis
- Meldebescheinigung und, falls verlangt, Nachweise früherer Adressen
- Biometrisches Passfoto, falls verlangt
Personenstand und Familie
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, falls zutreffend
- Geburtsurkunden der Kinder, die zusammen mit Ihnen eingebürgert werden sollen
Ausländische Dokumente benötigen oft eine beglaubigte deutsche Übersetzung und manchmal eine Apostille oder Legalisation. Fragen Sie nach, welche Regeln für Dokumente aus Ihrem Heimatland gelten.
Arbeit, Einkommen und Versicherung
- Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen oder bei Selbstständigen Steuerbescheide und Geschäftszahlen
- Nachweis der Krankenversicherung
- Nachweis der Altersvorsorge (zum Beispiel eine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung)
- Mietvertrag und Mietnachweis, falls verlangt
- Bescheide über Leistungen, die Sie erhalten
Sprache, Test und Erklärungen
- Sprachzertifikat B1 (oder der Nachweis für eine Befreiung)
- Bescheinigung über den Einbürgerungstest, ein Ergebnis „Leben in Deutschland“ von mindestens 17 oder ein Nachweis eines deutschen Schulabschlusses
- Unterschriebenes Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Loyalitätserklärung (die Formulare stellt die Behörde bereit)
- Erklärung zu Verurteilungen und laufenden Verfahren, in Deutschland und im Ausland
Gebühren und Tipps
Die Gebühr beträgt 255 € pro Erwachsenem und 51 € pro minderjährigem Kind, das zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird. Ein Minderjähriger, der allein eingebürgert wird, zahlt 255 €. Bei geringem Einkommen oder mehreren Kindern sind Ermäßigungen oder Ratenzahlungen unter Umständen möglich; fragen Sie Ihre Behörde. Bewahren Sie Kopien von allem auf, melden Sie während der Bearbeitung Änderungen und prüfen Sie, dass Ihr Aufenthaltstitel und Ihr Reisepass bis zur Aushändigung der Urkunde gültig bleiben.
- BAMF: Einbürgerung (test format, fees, requirements, exemptions)
- BAMF: Gesamtfragenkatalog 'Leben in Deutschland' / Einbürgerungstest (Stand 07.05.2025)
- BAMF: Integrationskurs Abschlussprüfung (DTZ, 'Leben in Deutschland' 15/17 of 33)
- Einbürgerungstestverordnung (EinbTestV) § 1
- EinbTestV Anlage 2: Rahmencurriculum (topic modules)