Einbürgerung durch Dekret, Schritt für Schritt
Von der Berechtigung bis zur Willkommensfeier: wie der Weg über das Dekret im Jahr 2026 funktioniert, mit realistischen Zeitangaben.
Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Französisch.
Dekret im Vergleich zur Erklärung
Die Einbürgerung durch Dekret ist der wichtigste Weg für ausländische Aufenthaltsberechtigte. Sie ist eine Gunst des Staates und kein Recht: Auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann die Verwaltung Ihren Antrag ablehnen oder aufschieben (ajourner).
Andere Personen erwerben die französische Staatsangehörigkeit durch Erklärung, zum Beispiel nach 4 Jahren Ehe mit einer französischen Staatsbürgerin oder einem französischen Staatsbürger. Bei Erklärungswegen ist der examen civique nicht erforderlich, bei Heiratserklärungen ist jedoch inzwischen ebenfalls Französisch auf B2-Niveau nötig.
Bevor Sie den Antrag stellen
Besorgen Sie zuerst die beiden neuen Voraussetzungen, denn beides sind Dokumente in Ihrer Akte:
- Nachweis für Französisch auf B2-Niveau (Diplom oder TCF-/TEF-Bescheinigung, die nicht älter als 2 Jahre ist)
- Bescheinigung über das Bestehen des examen civique, Vermerk Einbürgerung
Danach sammeln Sie Ihre Personenstandsdokumente (Geburtsurkunde, Heirats- oder Scheidungsurkunden, Geburtsurkunden der Kinder), mit beglaubigten Übersetzungen und Legalisation oder Apostille, wo nötig, sowie Nachweise über Wohnsitz, Einkommen, Beschäftigung und Steuererklärungen.
Antragstellung und Eingangsbestätigung
Die meisten Antragsteller in Frankreich stellen ihren Antrag online über das Portal ANEF (administration-etrangers-en-france.interieur.gouv.fr). Sie zahlen eine Steuermarke (timbre fiscal) von 255 € (in Französisch-Guayana 127,50 €). Das Verfahren selbst ist kostenlos. Seien Sie vorsichtig bei privaten Websites, die Gebühren verlangen, um Ihnen bei der Antragstellung „zu helfen“.
Wenn Ihre Akte vollständig ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung (récépissé). Damit beginnt die gesetzliche Frist: 18 Monate, oder 12 Monate, wenn Sie mindestens 10 Jahre in Frankreich gelebt haben. Sie kann einmal um 3 Monate verlängert werden.
Das Gespräch
Die Präfektur lädt Sie zu einem Assimilationsgespräch (entretien d'assimilation) ein. Bringen Sie die Originaldokumente mit, die in Ihrer Einladung aufgeführt sind. Der Beamte prüft Ihre Integration, Ihre Verbundenheit mit den Werten der Republik und Ihr gesprochenes Französisch. Am Ende unterschreiben Sie die Charta der Rechte und Pflichten des französischen Bürgers. Siehe dazu den separaten Leitfaden zur Vorbereitung auf dieses Gespräch.
Entscheidung, Widerspruch und Feier
Eine positive Entscheidung erfolgt in Form eines Dekrets, das im Journal officiel veröffentlicht wird. Sie werden nach der Veröffentlichung benachrichtigt. Wenn Ihr Antrag für unzulässig erklärt, abgelehnt oder aufgeschoben wird, können Sie innerhalb von 2 Monaten einen Verwaltungsrechtsbehelf (recours administratif) beim Minister einlegen (Online-Antragsteller nutzen dafür das Formular unter „Mes notifications“) und danach das Verwaltungsgericht Nantes (Tribunal administratif de Nantes) anrufen.
Einige Monate nach dem Dekret lädt Sie der Präfekt zur Willkommensfeier für die französische Staatsbürgerschaft (cérémonie d'accueil dans la citoyenneté française) ein. Beschäftigte haben Anspruch auf mindestens einen halben Tag Urlaub, um daran teilzunehmen.
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