Einbürgerung durch Heirat (Erklärung): Sprache und Voraussetzungen
Wie ein ausländischer Ehepartner einer französischen Staatsbürgerin oder eines französischen Staatsbürgers im Jahr 2026 durch Erklärung Franzose wird: Voraussetzungen, Französisch auf B2, das Gespräch und die Fristen.
Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Französisch.
Eine Erklärung, kein Dekret
Wenn Sie mit einer französischen Staatsbürgerin oder einem französischen Staatsbürger verheiratet sind, können Sie durch eine Staatsangehörigkeitserklärung (déclaration de nationalité) Französin bzw. Franzose werden und nicht durch Einbürgerung per Dekret. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Erklärung eingetragen werden, außer die Regierung widerspricht aus eng begrenzten Gründen. Es handelt sich um ein eigenes Verfahren mit eigenem Formular (cerfa Nr. 15277), und der examen civique ist dafür nicht erforderlich.
Seit dem 1. Januar 2026 ist jedoch Französisch auf Niveau B2 erforderlich, außerdem ein Gespräch, das Ihr gemeinsames Leben als Paar und Ihre Assimilation prüft.
Die Voraussetzungen
Laut service-public.gouv.fr gilt:
- Ihr Ehepartner war am Tag der Heirat Franzose oder Französin und ist es seitdem geblieben
- Sie sind zum Zeitpunkt der Erklärung seit mindestens 4 Jahren verheiratet; 5 Jahre, wenn Sie seit der Heirat nicht mindestens 3 Jahre ununterbrochen in Frankreich gelebt haben (außer Ihr französischer Ehepartner war bei einem französischen Konsulat registriert, während Sie im Ausland lebten)
- Eine im Ausland geschlossene Ehe muss in den französischen Personenstandsregistern transkribiert worden sein
- Eine gültige Aufenthaltserlaubnis bei Antragstellung (nicht erforderlich für Staatsangehörige des EWR und der Schweiz) und keine Ausweisungsverfügung oder kein Einreiseverbot für das französische Staatsgebiet, das noch gilt
- Ein fortbestehendes gemeinsames Leben (communauté de vie), emotional und materiell, seit der Heirat
- Keine Freiheitsstrafe in Frankreich von 6 Monaten oder mehr ohne Aussetzung zur Bewährung und keine Verurteilung wegen Terrorismus oder Angriffen auf die grundlegenden Interessen der Nation (außer bei Rehabilitation oder Streichung aus dem Auszug Nr. 2 des Strafregisters)
Französisch auf B2
Sie müssen mündliches und schriftliches Französisch mindestens auf Niveau B2 nachweisen, mit denselben Nachweisen wie bei der Einbürgerung: das Diplôme national du brevet, ein staatliches Diplom oder eine RNCP-Zertifizierung auf Niveau 3 oder höher, ein Diplom, das B2 bescheinigt, oder eine TCF- oder TEF-Bescheinigung, die vor weniger als 2 Jahren ausgestellt wurde. Eine Befreiung gibt es nur, wenn eine Behinderung oder ein Gesundheitszustand die Sprachprüfung unmöglich macht (ärztliches Attest erforderlich).
Die frühere B1-Regel galt für Erklärungen, die vor 2026 abgegeben wurden. Wenn Ihre Akte die Umstellung betrifft, fragen Sie die Einbürgerungsplattform, welche Regel für Sie gilt.
Antragstellung und Gespräch
Sie reichen Ihren Antrag bei der Plattform für den Zugang zur Staatsangehörigkeit (plateforme d'accès à la nationalité) für Ihre Wohnadresse ein (am Schalter oder per Einschreiben, je nach Plattform), mit der Steuermarke (timbre fiscal) von 255 € (in Französisch-Guayana 127,50 €). Auch Ihr französischer Ehepartner unterschreibt das Formular. Zu den üblichen Unterlagen gehören Ihre Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, die nicht älter als 3 Monate ist, ein Nachweis über die französische Staatsangehörigkeit Ihres Ehepartners, Nachweise für das gemeinsame Leben (gemeinsamer Steuerbescheid, Rechnungen oder Bankunterlagen auf beide Namen), ein Wohnsitznachweis, Ihr Sprachdiplom oder Ihre Bescheinigung und, wenn Sie in den letzten 10 Jahren im Ausland gelebt haben, Auszüge aus ausländischen Strafregistern.
Sie und Ihr Ehepartner werden anschließend gemeinsam zu einem Gespräch eingeladen. Es prüft die Echtheit Ihres gemeinsamen Lebens und Ihre Assimilation. Eine diskriminierende Haltung, zum Beispiel aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Staatsangehörigkeit, gilt als fehlende Assimilation. Sie unterschreiben eine eidesstattliche Erklärung, dass Ihr gemeinsames Leben seit der Heirat nicht unterbrochen wurde, und erhalten am Ende eine Eingangsbestätigung (récépissé).
Fristen und Wirkung
Der Minister hat 1 Jahr ab der Eingangsbestätigung Zeit, die Eintragung der Erklärung abzulehnen, oder 2 Jahre, wenn ein Widerspruchsverfahren eingeleitet wird. Wenn die Erklärung eingetragen wird, sind Sie ab dem Datum der Abgabe (Unterzeichnung) Französin bzw. Franzose, und die Präfektur stellt Ihnen eine Kopie der eingetragenen Erklärung aus. Bewahren Sie sie auf, denn sie belegt Ihre Staatsangehörigkeit.
Teilen Sie der Präfektur zwischen Antragstellung und Entscheidung jede Veränderung Ihrer Situation mit, etwa einen Umzug oder eine Scheidung.
Ablehnung und Widerspruch
- Ablehnung der Eintragung (eine gesetzliche Voraussetzung ist nicht erfüllt): Sie haben 6 Monate Zeit, dagegen beim Tribunal judiciaire Ihres Wohnorts vorzugehen; ein Rechtsanwalt ist Pflicht
- Widerspruch per Dekret wegen Unwürdigkeit oder mangelnder Assimilation (nicht sprachlicher Art): Sie haben 2 Monate Zeit, dagegen beim Conseil d'État vorzugehen; ein Rechtsanwalt ist Pflicht
- Eine Akte, die ohne Prüfung geschlossen wird (classement sans suite, etwa wegen fehlender Unterlagen), kann innerhalb von 6 Monaten beim Tribunal judiciaire angefochten werden und hindert Sie nicht daran, eine neue Erklärung einzureichen
Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Für Ihren eigenen Fall lesen Sie service-public.gouv.fr (Merkblatt F2726) oder die Einbürgerungsplattform.
- Service-public.gouv.fr — Naturalisation française par décret
- Service-public.gouv.fr — Naturalisation : comment passer l'examen civique ?
- Service-public.gouv.fr — Nationalité française : comment justifier de son niveau en français ?
- Service-public.gouv.fr — Cérémonie d'accueil dans la citoyenneté française
- Service-public.gouv.fr — Carte de résident et carte pluriannuelle : justifier de sa connaissance du français