Daueraufenthaltskarte oder Einbürgerung: welche Stufe des examen civique?

Die drei Versionen des examen civique, welche Ihr Antrag benötigt und wie sich die Regeln zu Sprache und Befreiungen unterscheiden.

Geprüft anhand von Ministère de l'Intérieur — Formation civique et examen civique · Okt. 20262 Min. Lesezeit

Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Französisch.

Ein Format, drei Versionen

Die Verordnung (arrêté) vom 10. Oktober 2025 hat drei Versionen (mentions) des examen civique geschaffen: mehrjährige Aufenthaltskarte (carte de séjour pluriannuelle, CSP), Daueraufenthaltskarte (carte de résident, CR) und Einbürgerung (naturalisation). Alle drei haben dasselbe Format:

  • 40 Multiple-Choice-Fragen auf Französisch, eine richtige Antwort aus vier
  • 28 Wissensfragen und 12 Situationsfragen (mises en situation)
  • höchstens 45 Minuten, am Bildschirm
  • 80 % zum Bestehen (32/40)

Unterschiedlich ist der Schwierigkeitsgrad: Das Ministerium und die Prüfungsanbieter erklären, dass das Niveau der Fragen an den jeweiligen Aufenthaltstitel oder das Verfahren angepasst ist, wobei die Einbürgerung am anspruchsvollsten ist.

Welche Version brauchen Sie?

  • Erste mehrjährige Aufenthaltskarte (2 bis 4 Jahre) für Unterzeichner des Vertrags über die republikanische Integration: Version CSP
  • Erste Daueraufenthaltskarte (10 Jahre): Version CR
  • Einbürgerung durch Dekret oder Wiedereinbürgerung in die französische Staatsangehörigkeit (réintégration): Version Einbürgerung

Für eine erste einjährige befristete Karte, für die Verlängerung einer Karte, die Sie bereits besitzen, oder für die Staatsangehörigkeit durch Erklärung (Heirat, Vorfahre oder Geschwister einer französischen Staatsbürgerin oder eines französischen Staatsbürgers) ist kein examen civique erforderlich.

Kann eine Bescheinigung wiederverwendet werden?

Das Ministerium erklärt, dass eine Bescheinigung über das Bestehen der Version CR als Bescheinigung für die CSP anerkannt wird, wenn Sie eine mehrjährige Aufenthaltskarte über das Portal ANEF beantragen. Die Einbürgerungsakte verlangt dagegen ausdrücklich eine Bescheinigung über das Bestehen der Version Einbürgerung.

Gehen Sie von keiner anderen Gleichwertigkeit aus: Wenn Sie jetzt eine Daueraufenthaltskarte und später die Einbürgerung beantragen möchten, rechnen Sie damit, die Version Einbürgerung separat abzulegen, und klären Sie dies mit Ihrer Präfektur.

Gleiche Themen, unterschiedliche Fragenlisten

Jede Version deckt dieselben fünf Themen ab, mit in jeder Prüfung gleicher Anzahl an Fragen pro Thema:

  • Prinzipien und Werte der Republik: 11 (3 zu Devise und Symbolen, 2 zur Laizität, 6 Situationen)
  • Institutionelles und politisches System: 6 (3 zu Demokratie und Wahlen, 2 zum Aufbau der Republik, 1 zu europäischen Institutionen)
  • Rechte und Pflichten: 11 (2 zu Grundrechten, 3 zu Pflichten der Aufenthaltsberechtigten, 6 Situationen)
  • Geschichte, Geografie und Kultur: 8 (3 zu Geschichte, 3 zu Geografie, 2 zum Kulturerbe)
  • Leben in der französischen Gesellschaft: 4 (Ankommen in Frankreich, Gesundheitswesen, Arbeit, elterliche Sorge und Schulbildung)

Die Wissensfragen werden für jede Version getrennt veröffentlicht: die Listen für CSP und CR auf formation-civique.interieur.gouv.fr und die Liste für die Einbürgerung (vom 12. Dezember 2025) auf immigration.interieur.gouv.fr. Viele Fragen erscheinen sowohl auf der Liste für CR als auch auf der für die Einbürgerung, die Einbürgerungsliste geht jedoch weiter, besonders in Geschichte, Kultur, Geografie und den europäischen Institutionen. Situationsfragen werden nie veröffentlicht.

Sprachniveau und Befreiungen unterscheiden sich ebenfalls

Seit dem 1. Januar 2026 ist für eine erste CSP das Niveau A2 erforderlich, für eine erste Daueraufenthaltskarte B1 und für die Einbürgerung B2 (mündlich und schriftlich). Dies sind getrennte Anforderungen neben dem examen civique.

Auch die Befreiungen sind nicht gleich. Bei Aufenthaltstiteln müssen Personen mit internationalem Schutz, Staatsangehörige bestimmter bilateraler Abkommen und Personen über 65 Jahre die Prüfung nicht ablegen. Für die Einbürgerung nennt service-public.gouv.fr nur eine Befreiung, wenn eine Behinderung oder ein Gesundheitszustand die Bewertung unmöglich macht, nachgewiesen durch ein ärztliches Attest (sonst sind Anpassungen möglich). Klären Sie Ihre eigene Situation bei der Präfektur.

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen aus offiziellen Quellen. Regeln ändern sich — klären Sie Ihre eigene Situation bitte mit Ministère de l'Intérieur — Formation civique et examen civique.