Unterlagen und Übersetzungen für Ihre Einbürgerungsakte

Die Liste der Unterlagen für einen Antrag auf Einbürgerung durch Dekret sowie die Regeln zu Personenstandsurkunden, beeidigten Übersetzungen, Legalisation und Apostille.

Geprüft anhand von Ministère de l'Intérieur — Formation civique et examen civique · Okt. 20263 Min. Lesezeit

Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Französisch.

Die wichtigste Liste

Für einen Online-Antrag nennt service-public.gouv.fr:

  • die Steuermarke (timbre fiscal) von 255 € (in Französisch-Guayana 127,50 €)
  • eine Kopie (beide Seiten) Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis, außer Sie sind Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz
  • ein amtliches Ausweisdokument (Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis)
  • einen Nachweis über Ihren Personenstand und Ihre Staatsangehörigkeit
  • einen Adressnachweis
  • einen Nachweis über Ihr Einkommen und Ihre Steuern
  • das Diplom oder die Bescheinigung, die Ihr Sprachniveau belegt
  • die Bescheinigung über das Bestehen des examen civique
  • Unterlagen zu Ihrer Partnerschaft, zu einer früheren Ehe (Scheidung oder Verwitwung) und zu Ihren minderjährigen Kindern
  • wenn Sie weniger als 10 Jahre in Frankreich gelebt haben, einen Original-Auszug aus dem Strafregister jedes Landes, in dem Sie gelebt haben (oder ersatzweise Ihres Herkunftslandes); Flüchtlinge und Staatenlose, die vom OFPRA geschützt werden, legen keinen Auszug für ihr Herkunftsland vor
  • wenn Sie kein EU-Staatsangehöriger sind, Ihren Reisepass oder ein Schengen-Visum für kurze Reisen in den Schengen-Raum innerhalb der letzten 5 Jahre

Bei Anträgen auf Papier werden außerdem das cerfa Nr. 12753 in zwei Exemplaren und zwei Passfotos im Format 35 x 45 mm benötigt. Der Online-Dienst zeigt Ihnen die genaue Liste für Ihre Situation an; es können zusätzlich weitere Unterlagen verlangt werden.

Personenstandsurkunden

Eine Personenstandsurkunde (Geburt, Heirat, Geburten der Kinder) muss ein vollständiger Auszug (copie intégrale) sein, der als Original in der Sprache des Herkunftslandes vorgelegt wird. Französische Urkunden dürfen höchstens 3 Monate alt sein. Wenn eine ausländische Urkunde aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erstellt, berichtigt oder geändert wurde, legen Sie eine Kopie dieser Entscheidung bei.

Andere Unterlagen können als Kopien eingereicht werden, aber Sie müssen die Originale vorzeigen können. Bereiten Sie diese auch vor, wenn Sie online beantragen: Sie benötigen sie beim Gespräch.

Übersetzungen

Jedes Dokument in einer Fremdsprache muss mit einer französischen Übersetzung versehen sein, und Sie reichen das Original der Übersetzung ein. Sie muss von einem vereidigten Übersetzer (traducteur agréé, in der Regel ein Sachverständiger, der bei einem französischen Berufungsgericht [cour d'appel] eingetragen ist) oder von einem Übersetzer angefertigt werden, der für die Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines anderen europäischen Landes zugelassen ist. Wenn Sie im Ausland leben, hat die französische Botschaft oder das Konsulat eine Liste zugelassener Übersetzer.

Zwei Wege, Übersetzungskosten zu sparen:

  • Ein Erwachsener muss einen mehrsprachigen Auszug einer Geburts- oder Heiratsurkunde nicht übersetzen lassen, wenn er Französisch enthält
  • Für einige Dokumente aus einem EU-Land kann stattdessen ein mehrsprachiges Standardformular beigefügt werden (siehe das Portal e-Justice)

Legalisation und Apostille

Einige im Ausland ausgestellte Dokumente müssen legalisiert werden oder eine Apostille tragen, um in Frankreich anerkannt zu werden. Welche Formalität gilt, hängt vom ausstellenden Land und von etwaigen Abkommen mit Frankreich ab. Einige Länder sind von beidem befreit.

Service-public.gouv.fr rät, sich wegen der Legalisation bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat im betreffenden Land zu erkundigen und wegen der Apostille bei der Botschaft oder dem Konsulat dieses Landes. Prüfen Sie dies, bevor Sie Übersetzungen bestellen, denn die Übersetzung muss das legalisierte oder mit Apostille versehene Dokument abdecken.

Flüchtlinge und Staatenlose

Wenn Sie vom OFPRA geschützt werden, wenden Sie sich nicht an die Behörden Ihres Herkunftslandes. Das OFPRA stellt Personenstandsdokumente für die Personen aus, die es schützt, und von Ihnen wird kein Auszug aus dem Strafregister Ihres Herkunftslandes verlangt.

Praktische Tipps

  • Beginnen Sie mit den langsamsten Unterlagen: ausländische Urkunden, Strafregisterauszüge, Legalisation und Übersetzungen
  • Prüfen Sie, dass Namen, Daten und Orte auf jedem Dokument gleich geschrieben sind, und erklären Sie Abweichungen im Voraus
  • Scannen Sie jede Seite farbig und lesbar
  • Wenn Ihr Name oder Ihre Vornamen französisch geschrieben werden sollen (Francisierung), können Sie dies in Ihrem Antrag beantragen
  • Bewahren Sie Kopien von allem auf, was Sie einreichen

Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Liste, die Ihnen der Online-Dienst oder Ihre Einbürgerungsplattform anzeigt.

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen aus offiziellen Quellen. Regeln ändern sich — klären Sie Ihre eigene Situation bitte mit Ministère de l'Intérieur — Formation civique et examen civique.