Nach dem Gespräch: Fristen, Dekret und Rechtsbehelfe
Was zwischen dem Gespräch in der Präfektur und der Entscheidung geschieht, wie das Dekret funktioniert und wie Sie eine Ablehnung oder einen Aufschub anfechten können.
Aus dem Englischen übersetzt. Die offiziellen Quellen sind auf Französisch.
Was nach dem Gespräch geschieht
Nach dem Assimilationsgespräch (entretien d'assimilation) wird Ihre Akte weiter geprüft. Service-public.gouv.fr erklärt, dass eine Ermittlung Ihr staatsbürgerliches Verhalten prüft (zum Beispiel die Zahlung von Steuern), dass konsularische und soziale Stellen angefragt werden können und dass Ihr Strafregister in Frankreich und im Ausland überprüft wird.
Wenn Sie online beantragt haben, verfolgen Sie jeden Schritt und erhalten Benachrichtigungen in Ihrem persönlichen Bereich bei ANEF. Dort beantworten Sie auch Anforderungen von Unterlagen. Melden Sie jede Veränderung Ihrer Situation (Adresse, Familie, Arbeit) nach Ihrer Eingangsbestätigung: online in Ihrem persönlichen Bereich oder mit der Erklärung über eine Veränderung der Situation, wenn Sie auf Papier beantragt haben.
Wie lange es dauern kann
Die Verwaltung hat höchstens 18 Monate ab der Eingangsbestätigung Zeit, einen Antrag auf Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung (réintégration) zu beantworten. Diese Frist verkürzt sich auf 12 Monate, wenn Sie bei Ausstellung der Eingangsbestätigung mindestens 10 Jahre gewöhnlich in Frankreich gelebt haben. Die Frist kann einmal um 3 Monate verlängert werden, mit Begründung.
Die tatsächlichen Zeiten unterscheiden sich stark zwischen den Plattformen. Eine Verzögerung ist an sich kein schlechtes Zeichen. Halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell, damit Sie keine Anforderung verpassen.
Eine positive Entscheidung: das Dekret
Wenn Ihr Antrag angenommen wird, werden Sie in einem Einbürgerungsdekret genannt, das im Journal officiel veröffentlicht wird. Sie werden nach der Veröffentlichung per E-Mail informiert (per Post, wenn Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben) und können Ihr Dekret auf Légifrance herunterladen. Sie sind ab dem Datum der Unterzeichnung des Dekrets Französin bzw. Franzose. Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder, die in der Regel mit Ihnen zusammenleben, werden ebenfalls Franzosen, wenn sie im Dekret genannt sind. Ihr Alter wird zum Datum der Unterzeichnung beurteilt.
Prüfen Sie das Dekret sorgfältig. Ein Übertragungsfehler oder ein fehlendes Ereignis (zum Beispiel eine Geburt vor der Unterzeichnung) kann bei Online-Antragstellern über einen Online-Dienst korrigiert oder geändert werden, sonst durch ein Schreiben an die Einbürgerungsabteilung des Innenministeriums (SDANF, Rezé). Fehler in den französischen Geburts- oder Heiratsurkunden, die für Sie ausgestellt wurden, gehen an den Service central d'état civil in Nantes, der diese nur auf dem Postweg bearbeitet.
Wenn Sie Französin bzw. Franzose sind
- Sie können einen Personalausweis (carte nationale d'identité) und einen Reisepass beantragen, auch für Ihre Kinder, die zusammen mit Ihnen Franzosen geworden sind
- Junge Menschen, die zwischen 16 und 25 Jahren Französinnen bzw. Franzosen werden, müssen sich innerhalb eines Monats zur Registrierung (recensement) für den Tag der Verteidigung und Staatsbürgerschaft (journée défense et citoyenneté) anmelden
- Der Präfekt lädt Sie in der Regel zur Willkommensfeier für die französische Staatsbürgerschaft (cérémonie d'accueil dans la citoyenneté française) ein
Das Dekret kann innerhalb von 2 Jahren nach der Veröffentlichung noch zurückgenommen werden, nach Stellungnahme des Conseil d'État, wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllt haben, oder innerhalb von 2 Jahren nach Entdeckung eines Betrugs.
Ablehnung, Aufschub oder Unzulässigkeit
Eine negative Entscheidung muss begründet werden:
- unzulässig (irrecevable): eine gesetzliche Voraussetzung ist nicht erfüllt; Sie können erneut beantragen, sobald sie erfüllt ist
- abgelehnt (rejet): Die Einbürgerung wird nicht als angemessen angesehen; ein neuer Antrag, der weniger als 5 Jahre nach der Benachrichtigung gestellt wird, kann ohne Prüfung geschlossen werden, sofern keine neuen Umstände vorliegen
- aufgeschoben (ajournement): Es wird eine Wartezeit festgelegt, zum Beispiel um Ihre berufliche Integration zu verbessern; ein Antrag, der vor deren Ende gestellt wird, kann ohne Prüfung geschlossen werden
So legen Sie Widerspruch ein
Sie haben 2 Monate ab der Benachrichtigung Zeit, einen Verwaltungsrechtsbehelf (recours administratif, recours hiérarchique) beim zuständigen Minister für Einbürgerungen einzulegen. Online-Antragsteller müssen dafür das Formular im Bereich „Mes notifications“ ihres persönlichen Bereichs verwenden, sonst kann der Widerspruch für unzulässig erklärt werden. Antragsteller auf Papier schreiben an die Unterabteilung für den Zugang zur französischen Staatsangehörigkeit (Sous-direction de l'accès à la nationalité française).
Dieser Verwaltungswiderspruch ist vor einem Gerichtsverfahren verpflichtend. Wird er zurückgewiesen oder erfolgt innerhalb von 4 Monaten keine Antwort, haben Sie 2 Monate Zeit, die Sache vor das Verwaltungsgericht Nantes (Tribunal administratif de Nantes) zu bringen. Eine Entscheidung, einen neuen Antrag ohne Prüfung zu schließen, kann direkt vor Gericht angefochten werden. Holen Sie Rat von einem Rechtsanwalt oder einer anerkannten Vereinigung ein. Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung.
- Service-public.gouv.fr — Naturalisation française par décret
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- Service-public.gouv.fr — Cérémonie d'accueil dans la citoyenneté française
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